Künstlersozialabgabe 2014
01.10.2013
Mit der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2014 vom 19.9.2013 (BGBl. vom 24. September 2013) wird die Künstlersozialabgabe im Jahr 2014 auf 5,2 % festgesetzt.
Infolge der ab 1.1.2007 gesteigerten Meldepflicht der für künstlerische und publizistische Verwertungen an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte konnte die Künstlersozialabgabe zunächst herabgesetzt werden. Nach einer Stagnation von 2010 -2012 auf 3,9 Prozent, ist sie seit 2013 auf 4,1 Prozent und ab 2014 auf 5,2 Prozent angehoben worden.
Christel von der Decken
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht