Medizinrecht: Recht für Krankenhäuser
Kooperationen
Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen der Kooperation, insbesondere bei der Begründung, Weiterentwicklung und Beendigung von
- Modellen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung
- Modellen der Integrierten Versorgung bzw. Besonderen Versorgung
- Apparategemeinschaft
- Ambulanz
- Medizinisches Versorgungszentrum
- Kooperationen mit dem ambulanten Sektor, insbesonderen zum Erhalt von Vertragsarztsitzen
Auch beraten und vertreten wir Sie bei der
- Anstellung von Ärzten
- Anstellung von Chefärzten
- Beauftragung von Honorarärzten
- Beauftragung von Belegärzten
- Beauftragung von Konsiliarärzten
- Beauftragung von Durchgangsärzten
- beim Einweisermanagement
- beim Entlassmanagement
Dabei sind wir Ihnen bei der Vertragsgestaltung behilflich, wobei wir insbesondere berufsrechtliche, vertragsarztrechtliche und gesellschaftsrechtliche Regelungen im Blick haben.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der gegebenenfalls notwendigen Zulassung Ihrer Kooperation gegenüber dem Zulassungsausschuss und/oder Gericht.
Ihre Ansprechpartner
Chefarztvertrag und Anstellung von Ärzten
Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen rund um den Chefarztvertrag und die Anstellung von Ärzten. Dabei sind folgende Themen von besonderem Interesse:
- Befristung von Verträgen
- Arbeitszeitbestimmungen
- Arbeitsvertragsbedingungen
- Entwicklungsklauseln
- Organisationspflicht des Chefarztes
- Liquidationsrecht des Chefarztes
- Chefaztambulanz
Wir sind Ihnen bei der Vertragsgestaltung behilflich, wobei wir insbesondere berufsrechtliche, vertragsarztrechtliche und gesellschaftsrechtliche Rahmenbedingungen im Blick haben.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der gegebenenfalls notwendigen Zulassung gegenüber dem Zulassungsausschuss und/oder Gericht.
Ihre Ansprechpartner
Krankenhaushaftung
Wir beraten und vertreten Sie im Bereich der Krankenhaushaftung, wenn Patienten, deren Erben, gesetzliche Krankenversicherungen oder der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) Ihnen oder den bei Ihnen Beschäftigten
- einfache oder grobe Behandlungsfehler
- Diagnosefehler
- Fehler bei der Medikation
- Befunderhebungsfehler
- Fehler bei der Aufklärung
- Organisationsfehler
- Fehler bei der Delegation von ärztlichen Aufgaben
- eine Verletzung der Verkehrssicherungspflichten, insbesondere Hygienemängel
- Fehler bei der Verwendung von Medizinprodukten
- Fehler bei der Behandlungsdokumentation
vorwerfen und materiellen Schadenersatz sowie Schmerzensgeld begehren.
Dabei berücksichtigen wir die Auswirkungen des Patientenrechtegesetzes vom 26.02.2013.
Insbesondere vertreten wir Sie in Verfahren
- bei der Gutachter- und Schlichtungsstelle der Landesärztekammer oder
- vor Gericht.
Dazu nehmen wir in der Regel Einsicht in die Behandlungsdokumentation und die weiteren verfügbaren medizinischen Unterlagen.
Dabei arbeiten wir eng mit Ihrer Berufshaftpflichtversicherung zusammen und sorgen auf diese Weise dafür, dass Sie Ihren versicherungsvertraglichen Obliegenheiten gerecht werden.
Ihre Ansprechpartner
- Dr. Fritz Keilbarlehnt es ab, sein Foto ins Netz zu stellen.
Abrechnung und Vergütung
Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen im Zusammenhang mit der Abrechnung und Vergütung Ihrer Leistungen. Die Abrechnung Ihrer Leistungen ist aufgrund der Vielzahl von Regelungen in EBM, DRG, GOÄ oder PrüfVV sehr komplex.
Insbesondere vertreten wir Sie oder die bei Ihnen Beschäftigten
- im Fall des Honorarregress
- bei der Plausibilitätsprüfung
- bezüglich Fallpauschalen
- bezüglich Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
- bezüglich Wahlleistungsvereinbarungen
- bezüglich Off-label-use
- im Fall des Vorwurfs eines Abrechnungsbetrugs
- gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung
- gegenüber Krankenversicherungen
- gegenüber dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK)
- vor der Schiedsstelle oder Schiedsgericht
- gegenüber den Ermittlungsbehörden, insbesondere Staatsanwaltschaft
Dazu nehmen wir in der Regel Einsicht in die Behandlungsdokumentation und die weiteren verfügbaren medizinischen Unterlagen.
Wir haben auch die berufsrechtlichen und strafrechtlichen Auswirkungen von Abrechnungs- und Vergütungsfragen im Blick, um Sie umfassend beraten und vertreten zu können.
Ihre Ansprechpartner
Arztstrafrecht
Wir beraten und vertreten Sie oder die bei Ihnen Beschäftigten im Bereich des Arztstrafrecht, wenn Ihnen
- Straftaten gegen Leib, Körper, Gesundheit und Leben
- Abrechnungsbetrug
- Bestechung oder Bestechlichkeit im Gesundheitswesen oder
- weitere Straftaten im Zusammenhang mit der ärztlichen Berufsausübung
vorgeworfen werden.
Auch unterstützen wir Sie, wenn Ermittlungsbehörden das Krankenhaus durchsuchen oder Behandlungsunterlagen beschlagnahmen möchten.
Insbesondere vertreten wir Sie
- im Ermittlungsverfahren gegenüber Ermittlungsbehörden und Staatsanwaltschaft
- in gerichtlichen Verfahren.
Dazu nehmen wir Einsicht in die Behandlungsdokumentation und die weiteren verfügbaren medizinischen Unterlagen, vor allem in die Ermittlungsakten.
Bei unserem Tätigwerden haben wir besonders die arzthaftungsrechtlichen sowie berufsrechtlichen Auswirkungen eines strafrechtlichen Verfahrens im Blick. Deshalb ist unser Tun von vornherein darauf gerichtet, eine öffentliche Hauptverhandlung möglichst zu vermeiden.
Ihre Ansprechpartner
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Zulassungsfragen und Krankenhausfinanzierung
Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen betreffend die Zulassung und Krankenhausfinanzierung.
Folgende Themen sind von besonderem Interesse:
- Krankenhausplanung
- Versorgungsauftrag
- Versorgungsvertrag
- Zulassung zur stationären Versorgung
- Pflegesatzrecht
- Öffentliche Investitionsförderung
Wir beraten und vertreten Sie insbesondere
- gegenüber gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen
- gegenüber der Schiedsstelle
- in Streitigkeiten vor dem Sozialgericht
Ihre Ansprechpartner
Compliance
Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen der Compliance. Gemeint sind damit die immer weiter zunehmenden rechtlichen Anforderungen an den Betrieb eines Krankenhauses. Dazu gehören insbesondere folgende Themen:
- Berufsrecht
- Vertragsarztrecht
- Arzthaftungsrecht
- Arztstrafrecht
- Abrechnung und Vergütung.
Wir unterstützen und vertreten Sie insbesondere
- bei Ermittlungsmaßnahmen
- bei der Schulung von Mitarbeitern
- bei Organisation und Aufgabenverteilung
- bei Fragen des Einweisermanagement
- bei Fragen des Entlassmanagement
- bei der Einführung und Weiterentwicklung eines Compliance-Management-Systems und eines Qualitätsmanagement-Systems
Gerade durch die zunehmende Bedeutung der Behandlungsdokumentation und die steigenden Anforderungen an die Organisation eines Krankenhauses ergibt sich die Notwendigkeit eines Qualitätsmanagementsystems. Fehler in diesem Bereich können rechtlich zur Annahme eines Organisationsmangels führen, was Dritte zum Schadensersatz berechtigen kann. So verstanden, geht es auch um Risikomanagement. Ihre Berufshaftpflichtversicherung wird zukünftig die Existenz eines ordnungsgemäßen Qualitätsmanagements ebenfalls stärker berücksichtigen.
Ihre Ansprechpartner
Klinische Prüfung und klinische Studien
Wir beraten und vertreten Sie und die beteiligten Gremien ihres Hauses in allen Fragen betreffend klinische Prüfungen und klinische Studien. Folgende Themen sind von besonderem Interesse:
- Regelungen des Arzneimittelgesetzes (AMG)
- Klinische Prüfung und Erprobung von Arzneimitteln
- Off-label-use
- Strafbarkeit bei klinischer Arzneimittelprüfung
- Einschaltung der Ethikkommission
Ihre Ansprechpartner
- Dr. Fritz Keilbarlehnt es ab, sein Foto ins Netz zu stellen.
Telemedizin
Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen der Telemedizin. Gemeint sind damit die zunehmend bedeutsamer werdenden Fragen des Einsatzes von IT im Zusammenhang mit telemedizinischen Anwendungen. Dabei sind insbesondere folgende Themen von Interesse:
- Teleradiologie
- Elektronisches Konsil
- Fernbehandlungsverbot
- Datenschutz
- Vergütungsrecht
- Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung
- Arztvorbehalt
- E-Health
Wir unterstützen und vertreten Sie insbesondere
bei Ermittlungsmaßnahmen, insbesondere der Staatsanwaltschaft
bei der Schulung von Mitarbeitern
bei Vergütungsfragen.
Ihre Ansprechpartner
Datenschutz im Gesundheitswesen
Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Datenschutzes im Gesundheitswesen. Gemeint sind damit die rechtlichen Anforderungen, die sich in datenschutzrechtlicher Hinsicht, gerade unter Berücksichtigung der im Jahr 2018 in Kraft tretenden Datenschutz-Grundverordnung der EU ergeben. Dazu gehören insbesondere folgende Themen
- Sozialdatenschutz
- Patientendatenschutz
- Beschäftigtendatenschutz
- Ärztliche Schweigepflicht
- Datenschutzbeauftragter
- Compliance
- Klinische Studien
- Telematikinfrastruktur
- Behandlungsunterlagen
- Telemedizin
- E-Health
Wir unterstützen und vertreten Sie insbesondere
bei Ermittlungsmaßnahmen der Datenschutzbehörden
bei der Schulung von Mitarbeitern
bei der Organisation und Aufgabenverteilung
bei der Einführung und Weiterentwicklung von datenschutzrechtlich relevanten Systemen
Ihre Ansprechpartner
E-Health
Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen von E-Health. Gemeint sind damit die zunehmenden rechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von IT und weiteren elektronischen Anwendungen im Gesundheitswesen. Dazu gehören insbesondere folgende Themen
- Datenschutz
- Mobile Apps
- Telemedizin
- Elektronische Patientenakte
- Elektronische Gesundheitskarte
- Fernbehandlung
- Elektronischer Arztbrief
- Telematikinfrastruktur
Wir unterstützen und vertreten Sie insbesondere
bei Ermittlungsmaßnahmen der Datenschutzbehörden
bei der Schulung von Mitarbeitern
bei der Einführung und Weiterentwicklung von elektronischen Kommunikationswegen
Ihre Ansprechpartner
Privatklinik
Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen der Gründung, Weiterentwicklung und Änerung von Strukturen einer Privatklinik. Dazu gehören insbesondere folgende Themen
- Konzession gemäß § 30 Gewerbeordnung
- Zulassung
- Vergütung
- Anstellung von Ärzten und Chefärzten
- Beauftragung von Honorarärzten
- Beauftragung von Belegärzten
- Beauftragung von Konsiliarärzten
- Kooperationen mit anderen Leistungserbringern
- Medizinisches Versorgungszentrum
Wir sind Ihnen bei der Vertragsgestaltung behilflich, wobei wir insbesondere berufsrechtliche, vertragsarztrechtliche, krankenhausrechtliche und gesellschaftsrechtliche Bestimmungen im Blick haben. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Lizensierung gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden.