Sozialrecht für Privatpersonen

Rentenversicherung

Sie sind mit der Ablehnung Ihres Antrages auf eine Erwerbsminderungsrente nicht einverstanden? Wir beraten und vertreten Sie gegenüber der Deutsche Rentenversicherung in einem Widerspruchs- und/oder Klageverfahren. Zur Überprüfung des Bescheides nehmen wir Einsicht in die Verwaltungsakte des Rentenversicherungsträgers und werten anschließend die meist nicht leicht zu verstehenden medizinischen Gutachten aus und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen, z.B. ob neue Gutachten erstellt werden müssen. Natürlich können wir Sie auch in anderen rentenrechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten, etwa zu Fragen

  • der Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • von Rehabilitationsmaßnahmen oder Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • zu Altersrenten
  • zu Hinterbliebenen- und Erziehungsrenten
  • Hinzuverdienstmöglichkeiten neben der vorgezogenen Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente
  • Rückforderung von Rentenzahlungen, z.B. weil Einkommen auf eine vorgezogene Altersrente, einer Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente falsch oder nicht angerechnet wurde.
  • der Krankenversicherung der Rentner
Ihre Ansprechpartner
Prof. Dr. Hermann Plagemann

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069 97120642

Martin Schafhausen

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‭069 97120641‬

Dr. Jana Schäfer-Kuczynski, M.mel.

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069 97120641‬

Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen) ist zuständig für

  • Arbeitsunfall (auch Wegeunfall)
  • Berufskrankheit

 

Hier stellen sich häufig schwierige juristische, aber auch medizinische Fragen. Inwieweit war z.B. ein Unfall oder eine langdauernde berufliche Belastung wirklich ursächlich für einen Gesundheitsschaden? Oft sind mehrere Gutachten nötig.

Wir nehmen Einsicht in die Akten der Unfallversicherungsträger und studieren auch die sonstigen verfügbaren medizinischen und beruflichen Unterlagen. Das ist die Basis für die Erarbeitung eines Widerspruchs oder einer Klage gemeinsam mit Ihnen. Dazu werten wir dann auch die umfangreiche Rechtsprechung aus.

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Martin Schafhausen

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Dr. Jana Schäfer-Kuczynski, M.mel.

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Krankenversicherung

Wir beraten und vertreten Sie gegenüber den Krankenkassen sowohl zum Anspruch auf Leistungen als auch zu Fragen von Versicherungspflicht, Mitgliedschaft und Beiträgen. Dazu gehört z.B.:

  • Krankengeld, Arbeitsunfähigkeit
  • Hilfsmittel (Rollstühle, Cochlea Implantate usw.)
  • Heilmittel
  • (noch) nicht anerkannte Behandlungen
  • Reha-Phasen
  • Versicherungspflicht, Beendigung, Befreiung
  • Familienversicherung
  • Beitragshöhe, Nachforderung von Beiträgen
  • Beitrag aus Kapitalauszahlungen, Lebensversicherungen

 

Neben juristischen Fragen geht es häufig um medizinische Fragen. Wir befassen uns daher auch intensiv mit ärztlichen Berichten und Gutachten, um gemeinsam mit Ihnen Ihre Ansprüche zu begründen.

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Prof. Dr. Hermann Plagemann

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Martin Schafhausen

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Dr. Jana Schäfer-Kuczynski, M.mel.

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Pflegeversicherung

Sie haben einen Antrag auf Pflegegeld oder Kostenübernahme von Leistungen eines Pflegedienstes oder im Pflegeheim gestellt. Der Antrag wurde von der Pflegekasse abgelehnt, weil der Medizinische Dienst im Pflegegutachten keinen oder einen zu niedrigen Pflegegrad festgestellt hat? Dann beraten und vertreten wir Sie gegenüber der Pflegekasse. Die Beratung und Vertretung umfasst auch die oft umfangreiche und nicht immer einfache Überprüfung des Pflegegutachtens.

Auch in anderen rechtlichen Angelegenheiten rund um die Pflegeversicherung sind wir Ihre kompetenten Ansprechpartner:innen, z.B.:

  • Leistungen bei Demenz
  • Tages-/Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Verhinderungspflege z.B. bei Urlaub/Krankheit der Pflegeperson
  • Hilfsmittel und Zuschussmöglichkeiten bei notwendigen baulichen Maßnahmen
  • Versicherungspflicht der Pflegeperson und Pflegezeit
  • Elternunterhalt
Ihre Ansprechpartner
Prof. Dr. Hermann Plagemann

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Dr. Jana Schäfer-Kuczynski, M.mel.

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069 97120641‬

Arbeitslosenversicherung

Wir beraten und vertreten Sie in allen Belangen der Arbeitsförderung, insbesondere bei

  • der Verhängung von Sperrzeiten durch die Arbeitsagentur, z.B. bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, bzw. Abschluss eines Aufhebungsvertrages und Zahlung einer Abfindung,
  • Schwierigkeiten durch Zahlung von Insolvenz- bzw. Kurzarbeitergeld,
  • Fragen zur Arbeitslosmeldung nach Aussteuerung wegen langer Krankheit (Nahtlosigkeitsregelung),
  • Problemen bei Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe,
  • Ansprüche auf Teilhabeleistungen der Arbeitsagentur bei Menschen mit Behinderungen,
  • der Ablehnung eines Gründungszuschusses.
Ihre Ansprechpartner
Martin Schafhausen

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‭069 97120641‬

Prof. Dr. Frank Ehmann

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‭069 9712060‬

Dr. Jana Schäfer-Kuczynski, M.mel.

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069 97120641‬

Schwerbehinderung

Wir beraten und vertreten Sie, wenn das Versorgungsamt z. B.

  • die Anerkennung der Schwerbehinderung ablehnt
  • den Grad der Behinderung (GdB) zu niedrig ansetzt
  • den GdB herabsetzt
  • ein „Merkzeichen“ ablehnt (z.B. für eine Gehbehinderung).

 

Dazu nehmen wir in der Regel Einsicht in die Akten des Versorgungsamts und in die sonst verfügbaren medizinischen Unterlagen. Das ist die Basis für die Erarbeitung eines Widerspruchs oder einer Klage gemeinsam mit Ihnen. Wichtig ist dabei die Anwendung der Versorgungsmedizin-Verordnung.

Auch in Verfahren

  • über die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen (Arbeitsagentur)
  • über eine arbeitsrechtliche Kündigung (Integrationsamt)

können wir Sie unterstützen.

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Prof. Dr. Hermann Plagemann

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069 97120642

Martin Schafhausen

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‭069 97120641‬

Dr. Jana Schäfer-Kuczynski, M.mel.

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069 97120641‬

Soziales Entschädigungsrecht

Das soziale Entschädigungsrecht ist sehr unübersichtlich. Mit dem sozialen Entschädigungsrecht sollen Folgen gesundheitlicher Schädigungen ausgeglichen werden, für die die Allgemeinheit eine besondere Verantwortung trägt. Wenn Sie z.B.

  • Opfer einer Gewalttat wurden,
  • einen Impfschaden erlitten haben oder
  • als Soldat:in verletzt wurden,

können Sie gegen den Staat Ansprüche auf Zahlung einer Entschädigung und evtl. Krankenbehandlung haben. Dann können wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche der damit zu beantwortenden häufig schwierigen juristischen und medizinischen Fragen behilflich sein. In einem Widerspruchs- oder Klageverfahren nehmen wir Akteneinsicht und werten die medizinischen Befundberichte und Gutachten aus. Danach besprechen wir mit Ihnen das weitere Vorgehen für eine Widerspruchs- oder Klagebegründung.

Ihre Ansprechpartner
Dr. Jana Schäfer-Kuczynski, M.mel.

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069 97120641‬

Elternunterhalt

Erhalten pflegebedürftige Menschen ergänzende Sozialhilfe zu den Heimkosten oder auch nur zum Lebensunterhalt, prüft das Sozialamt, ob es die erwachsenen Kinder des Heimbewohners zum Unterhalt heranziehen kann.

Dazu kann an die Kinder eine „Rechtswahrungsanzeige“ und die Aufforderung, Auskunft über Einkommen und Vermögen zu erteilen, ergehen. Danach erfolgt eine Berechnung.

Die Gesetze zum Unterhalt sind knapp und äußerst allgemein gefasst. Vieles muss aus Unterhaltsleitlinien und aus der Rechtsprechung hergeleitet werden. Seit dem 01.01.2020 sind die Auswirkungen des Angehörigen-Entlastungsgesetzes zu beachten.

Besonderheiten bestehen bei der „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“.

Wir beraten Sie umfassend zum Elternunterhalt und dazu, wie Sie Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation gegenüber dem Sozialhilfeträger am besten zur Geltung bringen können. Wir begleiten Sie auch in der außergerichtlichen Korrespondenz oder im Prozess.

Ihre Ansprechpartner
Prof. Dr. Frank Ehmann

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‭069 9712060‬

Reha und Teilhabe

Das Sozialgesetzbuch IX regelt umfassend und übergreifend Leistungen, um die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen am Leben in der Gesellschaft zu fördern.

Ein besonderer Bereich ist die Förderung und Erhaltung der Erwerbsfähigkeit und Erwerbstätigkeit, sei es durch medizinische Maßnahmen (z.B. einen stationären Reha-Aufenthalt), sei es durch berufliche Förderung (z.B. eine Umschulung). „Reha geht vor Rente.“

Es kommen verschiedene Reha-Träger in Betracht, darunter die Rentenversicherung, die Krankenversicherung und die Agentur für Arbeit. Besondere Zuständigkeitsregelungen sollen dafür sorgen, dass ein Antragsteller nicht wertvolle Zeit dadurch verliert, dass er von Träger zu Träger verwiesen wird.

Wir unterstützen Sie im Fall der Ablehnung einer Reha- oder Teilhabe-Maßnahme.

Ihre Ansprechpartner
Martin Schafhausen

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‭069 97120641‬

Dr. Jana Schäfer-Kuczynski, M.mel.

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