Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Kündigungsschutzrecht

Sie möchten kündigen oder haben von Ihrem Arbeitgeber eine fristlose oder ordentliche fristgerechte Kündigung erhalten? Bei uns erhalten Sie schnell einen persönlichen Besprechungstermin, um die notwendigen Schritte zu besprechen und (wenn nötig) Ihre Interessen in einem Kündigungsschutzprozess gerichtlich durchzusetzen. Wir beraten Sie insbesondere in folgenden Bereichen rund um das Thema Kündigung:

  • Aufhebungsverträge
  • Abfindungen
  • Arbeitszeugnis
  • Abgeltung von Urlaub und Überstunden
  • Vermeidung von Sperrzeiten

 

Ihre Ansprechpartner
Martin Schafhausen

Martin Schafhausen
‭069 97120641‬

Katja Baumann-Flikschuh

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069 97120641

Arbeitsverträge

Bevor Sie als Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag unterzeichnen, ist es unbedingt notwendig, diesen vorab genau zu überprüfen und eventuell nachteilige Regelungen frühzeitig zu erkennen, um gegebenenfalls mit dem künftigen Arbeitgeber noch einmal verhandeln zu können. Wir prüfen und beraten Sie bei allen Fragen bezüglich Ihres Arbeitsvertrages.

Dazu zählen Insbesondere:

  • Befristungen
  • Tätigkeitsbeschreibungen
  • Arbeitszeit / Überstunden
  • Probezeit
  • Kündigungs- und Ausschlussfristen
  • Nachvertragliche Wettbewerbsverbote

 

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Martin Schafhausen

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Katja Baumann-Flikschuh

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Abmahnung

Eine Abmahnung wird in der Regel schriftlich erteilt und auch in die Personalakte aufgenommen. Hat der Arbeitnehmer eine Abmahnung zu Unrecht erhalten, steht ihm ein Anspruch auf Entfernung der Eintragung aus der Personalakte zu, welchen er notfalls auch gerichtlich durchsetzen kann. Wir prüfen die Angelegenheit für Sie.

Ihre Ansprechpartner
Martin Schafhausen

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Katja Baumann-Flikschuh

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069 97120641

Schwerbehinderung

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierungen wegen einer Behinderung. Darüber hinaus regelt das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) den Schutz von Menschen, die als schwerbehindert anerkannt oder gleichgestellt sind. Schwerbehinderte Menschen haben sehr weitreichende Rechte. Wir helfen Ihnen, diese durchzusetzen.

Dazu zählen insbesondere:

  • die Anerkennung der Schwerbehinderung
  • der besondere Kündigungsschutz
  • Zustimmungsverfahren vor dem Integrationsamt
  • Rechte bei Beschäftigung, Fortbildung und Arbeitsplatzgestaltung.
  • Wiedereingliederung
  • Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung
  • der Anspruch auf zusätzlichen Urlaub

 

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Martin Schafhausen

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Katja Baumann-Flikschuh

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069 97120641

Betriebliche Altersvorsorge

Ihr Arbeitgeber hat Ihnen eine betriebliche Altersversorgung zugesagt oder Sie erhalten bereits eine Betriebsrente? Wir vertreten und beraten Sie im Rahmen von Fragestellungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge.

Ihre Ansprechpartner
Martin Schafhausen

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‭069 97120641‬

Prof. Dr. Hermann Plagemann

Prof. Dr. Hermann Plagemann
069 97120642

Katja Baumann-Flikschuh

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069 97120641

Arbeitszeugnis

Arbeitnehmer haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Ein gutes und aussagekräftiges Arbeitszeugnis ist für das weitere berufliche Fortkommen von herausragender Bedeutung. Im Bereich der qualifizierten Arbeitszeugnisse hat sich eine eigene „Zeugnissprache“ herausgebildet, die nicht immer leicht zu durchschauen ist. Wir prüfen und erstellen daher Ihre Arbeitszeugnisse und helfen Ihnen, eine Berichtigung des Arbeitszeugnisses durchzusetzen.

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Katja Baumann-Flikschuh

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Weitere Fachgebiete

Neben Schwerpunktbereichen Kündigung und Abfindung beraten wir Sie auch bei Fragen und Problemen betreffend:

  • Urlaubs- und Gehaltsansprüche
  • Befristung
  • Elternzeit und Elterngeld
  • Versetzung
  • Überstunden
  • Arbeitszeit
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